Newsletter-System: Bleiben Sie mit Ihren Kunden in Kontakt
Es wird ein übersichtliches Newsletter-Template mit allen notwendigen Features erarbeitet. Das verwendete Newsletter-System hat den Vorteil, dass es direkt ins Content-Management-System Joomla eingebunden wird. Die gesamte Abonnentenverwaltung erfolgt direkt im System um somit rechtlich gut abgesichert zu sein. Mit dem Newsletter-System haben Sie die Möglichkeit einfach und schnell Ihren Newsletter zu gestalten und an die entsprechenden Abonnenten auszusenden. Auch so bleiben Sie mit Ihren Kunden in Kontakt.
Rechtliche Grundlagen im Newsletter-Marketing
E-Mails sind allgegenwärtig. Sie brauchen sich bloß den Posteingang Ihres Mailprogramms mal näher anzusehen: Da folgt ein Newsletter dem Nächsten. Doch ist das alles legal? Wer darf uns eigentlich per Gesetz einen Newsletter zusenden? Und was gilt es für Sie als Unternehmer zu beachten, wenn Sie vorhaben, ebensolche zu versenden? Der folgende Kurzüberblick soll Ihnen eine Orientierung geben.
Die gute alte E-Mail wird geschätzt
Die Zahl ist gigantisch, eigentlich ist sie schier unvorstellbar: Weltweit werden pro Tag rund 294 Milliarden E-Mails versendet. Und kaum ein Medium wie „die gute alte E-Mail“ wird gleichzeitig so sehr gehasst wie geschätzt. Betrachten wir dazu einmal Österreich: Einerseits finden unsere Landsleute, dass sie zu viele Newsletter pro Woche erhalten (laut DMVÖ Direct Media Report immerhin 40,7 Prozent), andererseits haben laut marketagent.com 86 Prozent aller österreichischen Internet-Nutzer mindestens einen elektronischen Newsletter abonniert – und 41 Prozent öffnen und lesen diese „aus Interesse an der Warengruppe“.
Newsletter liegen nach wie vor im Trend
Newsletter liegen also nach wie vor im Trend und wirken. Doch können Sie als Unternehmer so einfach einen Newsletter verschicken? Welche rechtlichen Grundlagen gilt es zu beachten? Teil I der Reihe „Rechtliche Grundlagen im Newsletter-Marketing“ beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den Kriterien für Ihre Zielgruppe.
§107 TKG 2006 (Telekommunikationsgesetz)
Die oberste Prämisse im Newsletter-Marketing ist das sogenannte „Permission-Prinzip“. Das bedeutet im Klartext: E-Mails sind in Österreich grundsätzlich nur bei Zustimmung – also dem berühmten „Opt-In“ – erlaubt: sowohl im b2b- als auch im b2c-Bereich. Das gilt übrigens für E-Mails ab 50 Stück oder zum Zweck der Direktwerbung. Sie können also nicht x-beliebige E-Mail-Adressen einfach per Newsletter anschreiben, weil Sie immer die explizite Erlaubnis Ihrer Empfänger dazu brauchen. Sonst wäre das ein klarer Verstoß gegen den Paragraphen 107 des Telekommunikationsgesetzes. Außerdem muss gewährleistet sein, dass man sich jederzeit von Ihrem Newsletter auch wieder abmelden kann, laut Gesetzestext „kostenfrei, problemlos und unverzüglich“. Daher muss jeder Newsletter auch über einen Abmeldebutton verfügen.
RTR-Liste (§7 E-Commerce-Gesetz (ECG), seit 1.3.2006 auch TKG)
Aber auch, wenn Sie die Zustimmungserklärung Ihrer Empfänger eingeholt haben, kann es sein, dass Sie nicht alle von diesen auch tatsächlich per Newsletter anschreiben dürfen. Dann nämlich, wenn sich jene unter eintragen [AT] ecg [DOT] rtr [DOT] at in der RTR-Liste der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vermerken lassen. In diese Liste können sich nämlich Personen und Unternehmen kostenlos eintragen, die keine Werbe-E-Mails erhalten möchten.
Daher gilt:
Gleichen Sie Ihre Empfängerliste unmittelbar vor dem Newsletter-Versand immer mit der RTR-Liste ab! Vorsicht: Professionelle E-Mail-Marketing-Software-Anbieter sorgen dafür, dass dieser Abgleich automatisch vor jedem Versand stattfindet. Internationale Anbieter oder Gratis-Versandprogramme aus dem Internet bieten diesen Service aber oftmals nicht!
Wie gestalte ich einen Newsletter? – Ein paar Tipps und Tricks
- Der Betreff muss neugierig machen. Bei jeder Versendung sollten Sie einen individuellen Betreff verfassen.
- Finden Sie ansprechende Überschriften.
- Halten Sie die Artikel eher kurz und knapp, klickt der User auf den Weiterlesen-Button bzw. Link, erhält er alle Informationen, die er braucht.
- Verwenden Sie eine eigene E-Mail-Adresse zur Newsletter-Versendung wie z. B. newsletter(at)mustermann.at