Digital Upgrade 2024
Gefördert werden Maßnamen für die Optimierung des digitalen Auftritts wie Konzeptetion, Design, Programmierung oder techische Verbesserung von Websites, direkte Buchbarkeit sowie Gestaltung und Produktion von sprachlichen, grafischen, fotografischen und filmischen Inhalten. Nicht gefördert werden: Eigenleistungen, Beratung, Wartungskosten, laufende Betreuungskosten und Hardware.
Laufzeit: 1. März bis 31. Dezember 2024
Förderhöhe
30 % der förderbaren Projektkosten von maximal € 10.000 - somit max. € 3.000,00 in Form eines Einmalzuschusses.
Erforderliche Unterlagen
- Förderungsantrag (digital)
- Unbefristete Gewerbeberechtigung lautend auf den Förderungswerber für den Investitionsstandort
- Aktuelle Webadresse des Hotellerieoder Gastgewerbebetriebs
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung bzw. Angebot